Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Zur Sicherung des Anspruchs auf Pflegegeld und der Qualität der häuslichen Pflege müssen Pflegebedürftige in gesetzlich festgelegten Intervallen einen Beratungseinsatz durch eine zertifizierte Pflegeberatungsstelle abrufen:
- bei Pflegegrad 1 halbjährlich (optional)
- bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich
- bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich
Diese Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist kostenlos!
Der Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige und für pflegende Angehörige kostenlos und wird unabhängig vom Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Er findet in Ihrem häuslichen Umfeld statt und dient dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson pflegefachliche Unterstützung und Beratung zu geben.
Wichtig:
Die Pflegekasse kann Ihnen das Pflegegeld kürzen, wenn die Beratung nicht
durchgeführt wird!
Als unabhängige Pflegeberaterin gemäß § 7a SGB XI stehe ich Ihnen bei diesem und allen verwandten Anliegen empathisch und kompetent zur Seite.
Meine zusätzlichen Leistungen
Unterstützung bei der Antragstellung der Kranken- und Pflegekassen
Unterstützung bei Widersprüchen
Beantragung des Entlastungsbetrages von derzeit 125,00 €
Diese Leistungen werden nicht von der Kasse
übernommen und richten sich an Selbstzahler.
Kostenlose Anfrage
Gemeinsam vereinbaren wir einen Beratungstermin, bei dem wir alles Wichtige für die Sicherung Ihres Pflegegeldanspruches besprechen.
phone 0175 958 7835 alternate_email es-pflegeberatung@t-online.de Facebook